Hallo zusammen,
ich wurde zum Ende des Sommersemesters 2021 exmatrikuliert, da ich in einer Prüfung im Drittversuch durchgefallen.
Ich hatte bis zu dem Zeitpunkt Bafög bezogen. Nun ist es ja so, dass für das SS20, WS20/21 und SS21 die Regelstudienzeit angehoben wurde, bzw. die Regelstudienzeit um die entsprechende Dauer sich verlängert. Erstmalig immatrikuliert wurde ich zum WS19/20.
Weiß jemand wie das jetzt ist wenn ich nun im SS22 ein neues Studium beginne ?
Bekomme ich trotzdem kein Bafög mehr, da ich meinen Prüfungsanspruch verloren habe oder wäre ein neuer Antrag für Bafög möglich, da nur das WS19/20 gezählt wird und ich mein Studium (selber Studiengang, lediglich Wechsel von Uni auf Hochschule), nach der Neuregelung, sprich durch die Nichtzählung der oben genannten Semester (SS20, WS20/21 und SS21) im Prinzip dann nach dem "1.Semester gewechselt habe" ?
Vielen Dank im Voraus
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